Hört ihr Unternehmen, laßt euch sagen ….

jetzt schnell noch Lücken zur DSGVO hinterfragen.

In Deutschland mussten sich Unternehmen bislang nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) richten. Künftig werden sie der Datenschutz-Grundverordnung jedoch Vorrang einräumen müssen. Die Verordnung wurde bereits vom EU Parlament verabschiedet, weshalb dringender Handlungsbedarf besteht. Bereits am 25. Mai 2018 wird die EU DSGVO laut Beschluss des EU Parlaments in Kraft treten. Auf Unternehmen kommen damit viele Neuerungen zu, etliche Prozesse müssen überprüft und angepasst werden.

Den Artikel weiterlesen bzw. wichtige Fakten findet ihr hier https://www.mein-datenschutzbeauftragter.de/eu-datenschutz-grundverordnung/

DSGVO – Das ganze Gesetzt im Wortlaut

 

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